FAQs

I. Konditionen und Einstellungsprozess

A. Allgemeines

Wer steht hinter "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe"?

“Wir wollen helfen – Wir brauchen Hilfe” ist eine Pro Bono Initiative des Berliner Startups MEDWING. MEDWING ist ein Job- und Karriereportal im Gesundheitswesen. Während der Corona-Krise möchten wir unseren Beitrag für das Gesundheitssystem und die gesamte Gesellschaft leisten. Daher haben wir die Initiative “Wir wollen helfen – Wir brauchen Hilfe” gestartet, bei der wir unsere Expertise, unsere Prozesse und Technologie nutzen können, um zwischen medizinischem Fachpersonal und Einrichtungen sowie zwischen Freiwilligen und von Corona betroffenen Privatpersonen zu vermitteln.

Sind die Leistungen von “Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe” wirklich kostenlos?

Der Service ist komplett kostenlos. Es fallen keine versteckten Gebühren an. Es ist eine Pro Bono Initiative. Alle aufgenommenen Daten werden DSGVO-konform behandelt.

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?

Medizinische Einrichtungen:
Unter die medizinischen Einrichtungen fallen insbesondere Krankenhäuser, die die Notversorgung der Corona Patienten sichern, und Pflegeheime, denn dort wird die ohnehin bestehende Nachfrage nach Fachkräften durch den Anstieg von Covid-19-Patienten in Kombination mit krankheitsbedingten Ausfällen von Fachkräften verstärkt.

Privatpersonen und andere Initiativen:
Auch im Rahmen von Nachbarschaftshilfe, Blutspendeaktionen oder anderen Initiativen kann geholfen werden. Hierbei geht es beispielsweise um das Erledigen von dringenden Besorgungen für Angehörige der Risikogruppen oder um die aktive Teilnahme an anderen Initiativen und konzertierten Aktionen, z.B. Blutspenden, die trotz bzw. gerade wegen der Ausnahmesituation unbedingt durchgeführt werden müssen.

Wer kann an medizinische Einrichtungen vermittelt werden?

Jeder, der einen medizinischen oder pflegerischen Hintergrund hat. Dazu gehören: Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen in der Ausbildung, Pflegehilfskräfte/-assistent(innen), Altenpfleger(innen), Ärzte/Ärztinnen, Hebammen und Medizinstudenten/Innen. Je nach Bedarf unserer Partner, werden unterschiedliche Kandidaten berücksichtigt.

Wer kann an Privatpersonen, die in dieser Ausnahmesituation Hilfe brauchen, vermittelt werden?

Jeder, der gerne den Mitmenschen helfen möchte und bereit ist, für diese beispielsweise Medikamente abzuholen, Einkaufen zu gehen oder mit dem Hund spazieren zu gehen.

B. Vergütung

Bekomme ich ein Gehalt?

Qualifiziertes medizinisches und pflegerisches Fachpersonal, das wir an medizinische und pflegerische Einrichtungen vermitteln, erhält ein Gehalt von der jeweiligen Einrichtung. Freiwillige, die Privatpersonen helfen, erhalten kein Gehalt.

Wie wird meine Leistung als Fachpersonal vergütet?

Die Vertragsart und die Bezahlung hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Hierbei werden in der Regel die branchenüblichen Gehälter bezahlt, z.B. nach geltenden Tarifverträgen. Letztlich entsteht ein Vertrag zwischen Dir und der Einrichtung, sodass wir selbst das Gehalt nicht beeinflussen können.

Darf ich in einer Einrichtung entgeltlich arbeiten, obwohl ich bei meinem Hauptarbeitgeber bereits in Vollzeit arbeite?

Grundsätzlich ja, aber: Du benötigst immer die Erlaubnis Deines Hauptarbeitgebers, wenn Du einen Nebenjob ausüben möchtest. Außerdem müssen die in der Gesundheitsbranche üblichen Arbeitsbestimmungen, wie beispielsweise genügend Nachtruhe zwischen Schichten bzw. unterschiedlichen Jobs, eingehalten werden.

Darf ich in einer Einrichtung entgeltlich arbeiten, wenn ich mich bei meinem Hauptarbeitgeber in Kurzarbeit befinde? Welche Auswirkungen hat das auf mein Kurzarbeitergeld?

Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 den Entwurf vorgestellt, der eine befristete Aussetzung der Anrechnung des Entgelts von neu aufgenommenen Beschäftigungen in systemrelevanten Branchen und Berufen (dazu gehört die Tätigkeit in der medizinischen Versorgung) auf das Kurzarbeitergeld vorsieht. Dabei darf Dein ggfs. noch bezahlter Verdienst aus der Hauptbeschäftigung gemeinsam mit dem Kurzarbeitergeld und dem Minijob Dein übliches Bruttoeinkommen nicht übersteigen.

Du darfst also eine neue Beschäftigung antreten. Du solltest Deinem Hauptarbeitgeber aber trotzdem die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung melden.

C. Ablauf des Vermittlungsprozesses

Wie geht es weiter, nachdem ich mich bei "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe" angemeldet habe?

Sobald Du Dich angemeldet hast, bitten wir Dich per Mail, uns alle nötigen Dokumente zu zu senden. Nachdem wir all Deine Unterlagen erhalten haben, werden wir Dein Profil sichten und Dich für ein Erstgespräch telefonisch kontaktieren. Während des Telefonats möchten wir Deine Präferenzen und Verfügbarkeit für den Einsatz bei "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe" mit Dir abstimmen. Da wir im Moment sehr viele Anmeldungen bekommen, kann es ein paar Tage dauern, bis wir Dich anrufen.

Im weiteren Prozess gleichen wir Dein Profil und Deine genannten Präferenzen mit dem Bedarf unserer Partner in Deiner Umgebung ab. Daraufhin melden wir uns bei Dir mit möglichen Einsatzorten; und wenn Dir die vorgeschlagenen Einrichtungen gefallen, senden wir ihnen Dein Profil zu. Anschließend wirst Du dann direkt von der Einrichtung kontaktiert, um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Vorstellungstermine können je nach Haus per Video, per Telefon oder vor Ort stattfinden.

Wie lange dauert es, bis Wir-wollen-helfen eine Einsatzmöglichkeit für mich gefunden hat?

Leider können wir das nicht pauschal beantworten. Hierbei kommt es darauf an, wie hoch der Bedarf zum entsprechenden Zeitpunkt in deiner Region und für deine Berufsgruppe ist. Wenn Einrichtungen schnell Unterstützung benötigen, kann es sich um wenige Tage handeln, allerdings kann es auch bis zu ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gilt, je flexibler die Kandidaten und Einrichtungen sind, desto schneller können wir euch zusammenbringen, wobei wir natürlich auch nie für ein perfektes Match garantieren können. Unser Ziel ist aber, dass wir hier bei Wir-wollen-helfen einen Pool an qualifizierten Kandidaten aufbauen und somit einen gemeinsam einen großen Beitrag für die Versorgung im Ernstfall leisten.

Wie kann ich mich auf das Telefonat vorbereiten, das nach meiner Anmeldung durchgeführt wird?

Auf das Telefonat nach der Anmeldung brauchst Du Dich gar nicht vorzubereiten, da wir gemeinsam mit Dir nur abstimmen möchten, inwiefern Du die nächsten Wochen oder sogar Monate verfügbar bist, um eine Einrichtung mit hohem Bedarf in Deiner Nähe zu unterstützen.

D. Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen muss ich dem Team zusenden, wenn ich mich bei "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe" anmelden möchte?

Welche Unterlagen Du uns nach Deinem Anmeldeverfahren zusenden musst, kommt darauf an, in welcher Position Du Dich aktuell befindest. Zum Beispiel für die folgenden Berufsgruppen:

  • Ärztinnen und Ärzte:
    • Lebenslauf
    • Approbationsurkunde
    • Ggfs. Facharzturkunde
    • Ggfs. Urkunden über Zusatzqualifikationen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Krankenschwestern oder vergleichbar:
    • Lebenslauf
    • Urkunde
    • Ggfs. Urkunden über Zusatzqualifikationen
  • Medizinstudentinnen und Medizinstudenten:
    • Lebenslauf
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweise über sonstige praktische Erfahrungen
Ich habe nur einen alten oder englischen Lebenslauf vorzuweisen und kann ihn nicht aktualisieren bzw. übersetzen. Kann ich mich trotzdem anmelden?

Kein Problem, wir unterstützen Dich gerne. Du kannst uns Deinen Lebenslauf zusenden und wir werden das weitere Vorgehen während unseres ersten gemeinsamen Telefonats besprechen.

II. Teilnahmevoraussetzungen

A. Kandidatinnen und Kandidaten mit Abschluss aus dem Ausland

Ich habe meine Ausbildung/Studium im Ausland abgeschlossen, bisher ist dieses aber in Deutschland noch nicht anerkannt. Kann ich trotzdem helfen?

Leider darfst Du Deinen Beruf in Deutschland dann noch nicht ausüben. Dies gilt trotz des steigenden Bedarfs während der Corona-Krise, da (noch) kein offizieller Beschluss verabschiedet wurde, dass ausländische Ärzte oder andere Fachkräfte ohne Anerkennung tätig sein dürfen. Als Ausnahme gilt hier das Bundesland Bayern, in dem ausländische Ärzte ohne deutsche Approbation oder Berufserlaubnis eine befristete Berufserlaubnis bekommen können. Grundsätzlich dürfen Ärzte ihren Beruf natürlich ausüben, wenn sie zwar keine deutsche Approbation, aber schon eine befristete Berufserlaubnis erhalten haben. Wir werden die Situation weiter beobachten.

Ausländische Pflegekräfte können ohne die volle Anerkennung allerdings als Pflegehelfer eingesetzt werden.

In jedem Fall sind entsprechende deutsche Sprachkenntnisse zwingend notwendig und nachzuweisen.

B. Ärztinnen und Ärzte

Können auch Zahnärzte vermittelt werden?

Derzeit richtet sich der Personalbedarf bei medizinischen und pflegerischen Einrichtungen hauptsächlich an Fachkräfte der Humanmedizin. Somit gibt es zum aktuellen Zeitpunkt eher weniger Einsatzmöglichkeiten für Zahnärzte. Wir sind mit unseren Partnern aber in engem Austausch und werden gemeinsam mit ihnen deren Personalbedarf sowie etwaige Änderungen aus der Politik genauestens beobachten. Deshalb könnt ihr euch gerne bei uns anmelden, damit wir euch in unserer Kartei haben und gegebenenfalls auf euer Unterstützungsangebot zurückkommen können.

C. Fachkräfte Altenpflege

Können auch Fachkräfte aus der Altenpflege vermittelt werden?

Fachkräfte, die aktuell in der Altenpflege arbeiten, können wir aufgrund des Ansteckungsrisikos nicht an medizinische oder pflegerische Einrichtungen sondern ausschließlich an andere Altenpflegeeinrichtungen vermitteln. Gesundheits- und Krankenpfleger, die wiederum in einem Altenpflegeheim eingesetzt werden möchten, können wir vermitteln, wenn der letzte Einsatz in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung zum Startzeitpunkt mindestens 14 Tage her ist. Grundsätzlich wird uns auch von unseren Partnern aus der Altenpflege ein steigender Bedarf signalisiert.

D. Medizinstudentinnen und Medizinstudenten

Kann ich auch als Medizinstudent/in unterstützen?

Natürlich! Im Moment wird medizinisches Personal jeglicher Erfahrung aufgerufen, sich für den Ernstfall zur Verfügung zu stellen. Somit freuen wir uns auch über die Anmeldung von Medizinstudentinnen und Medizinstudenten und nehmen euch ganz normal in unseren Prozess auf. Es kann auf Seiten der Einrichtungen je nach Standort und Brennpunkten unterschiedlichen Personalbedarf geben, sodass eine Vermittlung gegebenenfalls ein bisschen dauern kann.

E. Sonstiges

Kann ich mich bei "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe" anmelden, obwohl mein Profil schon bei MEDWING registriert ist?

Ja! Das Projekt "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe" ist eine Pro Bono Initiative von MEDWING, da wir es als unsere Mission sehen, unsere Partner dabei bestmöglich zu unterstützen, diese Ausnahmesituation zu meistern. Aus diesem Grund verfolgen wir eine strikte Trennung der beiden Plattformen (MEDWING UND "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe") und arbeiten in unterschiedlichen Teams. Daher können auch Informationen oder Dateien aus Deinem MEDWING Account nicht übernommen werden.

Ich habe bereits bei anderen Organisationen meine Unterstützung angeboten, kann ich mich trotzdem auch bei "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe" anmelden?

Ja! Wir haben ein großes Netzwerk an medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, mit denen wir in engem Kontakt bezüglich des aktuellen oder aufkommenden Personalbedarfs stehen. Somit haben wir sicherlich auch in Deinem Umkreis einen guten Überblick über die derzeitige Nachfrage und können Dich zielgerichtet vorstellen. Wir bleiben dabei auch eng mit Dir im Austausch, und wenn Du im Laufe des Vermittlungsprozesses eine Einsatzmöglichkeit außerhalb von "Wir-wollen-helfen – Wir-brauchen-Hilfe" findest, gib uns einfach kurz Bescheid, sodass wir Dein Gesuch entsprechend einstellen können. Das ist natürlich kein Problem.

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